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Endlich einheitlich: Das Deutsche Optometristen-Register

Mit der Zusammenführung der beiden Optometristen-Register in Deutschland hat die Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen e.V. (GOL) einen wichtigen Meilenstein erreicht. Das „Deutsche Optometristen Register“ der GOL ist nun das einzige nationale Register für Optometristen. Das zuvor parallel geführte Register des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) steht nicht mehr zur Verfügung.

Endlich einheitlich Das Deutsche Optometristen-Register
Stefan Lahme, 1. Vorsitzender der GOL.

Dieser Zusammenschluss markiert einen bedeutenden Schritt für die Optometrie in Deutschland. „Und doch kann das nur ein weiterer Mosaikstein auf dem Weg zu einer einheitlichen Optometrie in Deutschland mit klar durch den Gesetzgeber definierten Aufgaben im Gesundheitswesen sein“, betont Stefan Lahme, 1. Vorsitzender der GOL.

Einheitliches Register mit neuen Standards

Mit der Fusion der Register wurde ein einheitlicher Rahmen geschaffen, der die Qualität und Professionalität in der Optometrie weiter stärkt. Optometristen, die zuvor nur im ZVA-Register gelistet waren, können sich nun im GOL-Register eintragen lassen. Die entsprechenden Anträge stehen im Download-Bereich der Website optometrist.de bereit.

Allerdings müssen die neu gelisteten Optometristen ab sofort die in den RAL Güte- und Prüfbestimmungen definierten Qualifikationen nachweisen. Darüber hinaus greift die obligatorische Fortbildungspflicht, die ebenfalls in den Güte- und Prüfbestimmungen beschrieben ist. Diese Neuerungen tragen dazu bei, den Standard in der Branche weiter zu festigen und langfristig zu sichern.

Praktische Unterstützung durch Leitlinien

Neben dem Register bietet die GOL mit ihren Leitlinien eine wertvolle Ressource für Optometristen. Diese Handlungsempfehlungen unterstützen Augenoptiker und Optometristen in ihrer beruflichen Praxis und dienen als Orientierung bei komplexen Fragestellungen. „Die Leitlinien der GOL haben einen praktischen Wert und tragen zur weiteren Professionalisierung unserer Branche bei“, erklärt Lahme.

Neu hinzugekommen ist die Leitlinie 4 mit dem Titel: „Optometrisches Management bei der Wahrnehmung von beweglichen Schatten oder Lichtblitzen.“ Diese beschreibt ein klar definiertes Vorgehen für die klinische Praxis bei einem häufig vorkommenden Symptom und ergänzt die bereits bestehenden Leitlinien.

Zu den bisherigen Veröffentlichungen zählen:

  • „Das rote Auge in der optometrischen Praxis“
  • „Das trockene Auge in der optometrischen Praxis“
  • „Infektionsschutz und Hygiene in der optometrischen Praxis“

Alle Leitlinien sind kostenfrei im Download-Bereich der Website verfügbar und bieten sowohl erfahrenen Optometristen als auch Berufseinsteigern eine fundierte Grundlage für ihre Arbeit.